Die Sozialleistungsträger, die mit uns seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten, wurden mit einem Jahresbudget ausgestattet. Die Entscheidung und Vergabe der Unterstützung gemäß unserer Satzung obliegt den Sozialleistungsträgern.
Eine Liste dieser finden Sie hier:
Wenden Sie sich an einen Sozialleistungsträger und vereinbaren dort einen Gesprächstermin zwecks zukünftiger Unterstützung.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise zu Ihrem Gespräch mit.
Die Entscheidung der Sozialleistungsträger zur Vergabe der Gelder wird von der Josef-Wagner-Stiftung mitgetragen.
Eine direkte Anfrage bei und Unterstützungsvergabe durch die Josef-Wagner-Stiftung kann nicht erfolgen.
Eine längerfristige Unterstützung durch die Josef-Wagner-Stiftung ob direkt oder indirekt ist per Satzung limitiert auf maximal 3 Jahre.
Die Josef-Wagner-Stiftung unterstüzt begabte Studenten und Auszubildende bevorzugt im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Ausschließlich durch Vergabe von Deutschlandstipendien.
Die Josef-Wagner-Stiftung unterstützt folgende Hochschulen und Universitäten mit Deutschlandstipendien. Eine Einzelunterstützung für Studenten außerhalb des Deutschlandstipendiums kann daher leider nicht erfolgen:
Wir unterstützen im Bereich Bildung auch Einzelprojekte im Bodenseekreis.